Ultraschall-Banderolieren ersetzt herkömmliche Verpackungen, reduziert den ökologischen Fussabdruck und hilft, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Banderolieren mit Ultraschalltechnologie reduziert das Verpackungsmaterial auf ein Minimum, senkt den Energieverbrauch im Vergleich zum Verpacken in Schrumpffolie um 98 Prozent, ersetzt Kunststoff durch Papier, automatisiert Verpackungsprozesse und macht zusätzliches Etikettieren überflüssig. Und mit Ultraschall-Banderolieren erfüllen Sie schon heute die Anforderungen der demnächst in Kraft tretenden neuen EU-Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Banderolieren mit Ultraschalltechnologie unterstützt Sie beim Erreichen Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Es hilft auf verschiedene Arten, den ökologischen Fussabdruck zu verringern. Vom Minimieren des Verpackungsmaterials über den Ersatz von Kunststoff- durch Papierverpackungen bis hin zum Einsatz der energieeffizientesten Verpackungsmaschinen auf dem Markt.
Energieeffiziente Verpackungsmaschinen - Banderoliermaschinen mit Ultraschalltechnologie sind die energieeffizientesten Verpackungsmaschinen auf dem Markt. Ihr Energieverbrauch ist 98 % niedriger als der einer Schrumpfverpackungsmaschine. Bei der Ultraschallversiegelung wird die Energie direkt an das zu versiegelnde Material abgegeben, anstatt sie in Form von Wärmeenergie zu übertragen. Die Vorteile unserer Ultraschalltechnologie sind
- Kaltverschweissung,
- sofortige Betriebsbereitschaft,
- geringer Stromverbrauch,
- keine Verletzungsgefahr,
- keine Klebstoffe.
Verpackungsmaterial minimieren - Banderolieren bedeutet immer, das Verpackungsmaterial auf das absolute Minimum zu reduzieren. Die optional bedruckten Banderolen ersetzen z. B. Schlauchbeutel, Schrumpffolien, Umreifungsbänder, Klebebänder, Kartonschuber und zusätzliche Etiketten.
Kunststoffverpackungen durch Papier ersetzen - Papierbanderolen von ATS umfassen eine Vielzahl von verschiedenen Papierqualitäten und Barrierebeschichtungen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Dadurch eignen sich unsere Papierbanderolen für unzählige Anwendungen, Produkte und Umgebungsbedingungen - auch dort, wo man auf den ersten Blick kein Papier erwarten würde.
Banderolieren erhöht die Effizienz in vielerlei Hinsicht. Banderolieren minimiert nicht nur das Verpackungsmaterial beim Bündeln und Etikettieren von Produkten, sondern unterstützt die Automatisierung von Prozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Banderolieren kann die Effizienz von Abläufen in vielerlei Hinsicht steigern. Bewährte Automatisierungslösungen gibt es unter anderem für die Lebensmittelindustrie, Obst und Gemüse, Logistik, Druckindustrie, Wellpappeindustrie, Pharmazie, Kosmetik und viele mehr. Einige Beispiele:
- Automatisches Bündeln von Produkten zu Handels-, Lade- oder Verpackungseinheiten für ein vereinfachtes Handling.
- End-of-Line-Automatisierung: Automatisches Verpacken und Vorbereiten von Produkten am Ende der Produktionslinie zur Auslieferung an Einzelhändler, Grosshändler oder Verkaufsstellen.
- Automatisches Messen, Ausrichten, Zählen oder Stapeln von Produkten durch in die Produktionslinie integrierte Banderoliersysteme.
- Effizientes Bündeln und Etikettieren durch integrierte Drucker, die variable Informationen direkt auf das Band drucken.
- Optimieren von Verpackungsprozessen im E-Commerce durch Bündeln von Produkten für den Einsatz von massgerecht produzierten Kartons.
- Optimieren des Retourenprozesses im E-Commerce durch den Einsatz von Banderolen zum Schutz vor Öffnung und Manipulation.
Mit der Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt: Verringerung von Verpackungsabfällen, Förderung einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen und Förderung der Verwendung von recycelten Materialien in Verpackungen. Banderolieren bietet unter anderem Lösungen für die folgenden drei Gesetzesartikel:
- Art. 6 der EU-Gesetzgebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle schreibt vor, dass alle Verpackungen recycelbar sein müssen: Unsere Banderolen aus Papier und Folie sind nachweislich recycelbar.
- Art. 9 der EU-Gesetzgebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verlangt, dass alle Verpackungen auf das notwendige Minimum an Gewicht und Volumen reduziert werden: Banderolieren reduziert Verpackungsmaterial auf das absolute Minimum.
- Art. 11 der EU-Gesetzgebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verlangt eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen hinsichtlich ihrer Materialzusammensetzung: Banderolen können vorgängig und während des Banderolierens just-in-time bedruckt werden.